Solar-Förderung Schweiz 2026.

Alle Förderbeiträge für Solaranlagen in der Schweiz 2026: nationale Einmalvergütung der Pronovo, kantonale Pauschalen aller 26 Kantone, Steuerabzug.

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Die Schweizer Solar-Förderung ist seit der Einführung der Energiestrategie 2050 mehrfach reformiert worden. Heute existieren drei Förderebenen, die fast überall miteinander kombinierbar sind: die nationale Einmalvergütung über die Pronovo, die kantonalen Förderprogramme und in einzelnen Städten zusätzliche kommunale Beiträge. Wer alles ausnutzt, drückt die Nettoinvestition um 35-40 %.

1. Nationale Einmalvergütung (EIV) - Pronovo

Die Einmalvergütung (EIV) ist seit 2018 das wichtigste Förderinstrument für Photovoltaik in der Schweiz. Sie ersetzte die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und wird von der Pronovo AG im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) ausgezahlt.

Wer ist berechtigt?

  • Alle in Betrieb genommenen PV-Anlagen ab 2 kWp
  • Anlagen müssen ans Schweizer Stromnetz angeschlossen sein
  • Eigentümerin/Eigentümer ist Antragsteller
  • Anmeldung über das Online-Portal der Pronovo (pronovo.ch)

Wie hoch ist die EIV 2026?

Die EIV setzt sich aus einer Grundvergütung und einer leistungsabhängigen Vergütung zusammen. Bei der Kleinanlagen-EIV (KLEIV) für Anlagen unter 100 kWp ergibt sich folgende Spannweite (Stand Mai 2026):

AnlagengrösseEIV gesamtPro kWp
5 kWpca. CHF 2’700ca. 540
8 kWpca. CHF 4’200ca. 525
10 kWpca. CHF 5’200ca. 520
15 kWpca. CHF 7’500ca. 500
25 kWpca. CHF 11’500ca. 460
50 kWpca. CHF 21’000ca. 420
Pronovo Einmalvergütung KLEIV 2026

Wichtig: Die EIV wird erst NACH Inbetriebnahme der Anlage ausgezahlt. Wartezeit aktuell 4-8 Monate. Du musst die Investition also vorfinanzieren.

Quelle: Pronovo AG, Tarifblatt KLEIV 2026.

2. Kantonale Förderbeiträge

Alle 26 Kantone gewähren zusätzlich zur EIV eine eigene Pauschale. Sie wird in der Regel pro installiertem kWp berechnet, mit einem Deckel pro Anlage. Die Spannweite ist gross - von CHF 350/kWp in den kleinen Kantonen bis CHF 450/kWp in den Stadtkantonen.

KantonCHF / kWpMaximum pro Anlage
Basel-StadtCHF 450CHF 16’000
GenfCHF 450CHF 16’000
ZürichCHF 400CHF 14’000
AargauCHF 400CHF 14’000
ZugCHF 400CHF 14’000
BernCHF 380CHF 12’000
St. GallenCHF 380CHF 12’000
LuzernCHF 380CHF 12’000
TessinCHF 400CHF 12’000
Uri / GlarusCHF 350CHF 10’000
Kantonale Förderpauschalen pro kWp (Auswahl, Mai 2026)

Vollständige Liste mit Bedingungen und Antragsformularen findest du auf der Seite deines Kantons (siehe „Solaranlage Kanton X" Seiten unten).

Anmeldung muss in den meisten Kantonen VOR Baubeginn erfolgen. Wer erst nach Inbetriebnahme einreicht, riskiert den Anspruchsverlust auf den kantonalen Beitrag.

3. Kommunale Programme

Einzelne Städte und Gemeinden ergänzen die kantonalen Programme. Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich - typischerweise CHF 100-500 zusätzlich pro kWp, oft mit Bonus für Quartierprojekte oder Mehrfamilienhäuser.

  • Stadt Zürich: Energiefonds der ewz, Bonus auf Mehrfamilienhäuser
  • Winterthur: Stadtwerk Winterthur, Beratung + Quartierbonus
  • Bern: Programm "Energie Wendepunkt" für PV + Wärmepumpe
  • Luzern: ewl-Bonus für Eigenverbrauchsgemeinschaften
  • Lausanne: Förderung für ZEV-Projekte (Mehrfamilienhäuser)
  • Basel-Stadt: Spezialprogramm für denkmalgeschützte Liegenschaften

Steuerabzug: Die vergessene Förderung

Die Investitionskosten einer Solaranlage - abzüglich der erhaltenen Förderbeiträge - sind in den meisten Kantonen vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Rechtsgrundlage ist Art. 32 Abs. 2 DBG (Energiesparmassnahmen).

Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % und einer Netto-Investition von CHF 10’000 ergibt das eine zusätzliche Steuerersparnis von CHF 2’500. Tipp: Bei grösseren Anlagen kann der Abzug auf zwei Steuerjahre verteilt werden, falls das Einkommen in einem Jahr für den vollen Abzug nicht reicht.

Praxis-Beispiel: Eine 8 kWp Anlage in Zürich, brutto CHF 17’200. EIV -4’200, Kantonsförderung Zürich -3’200, Steuerabzug bei 25 % Grenzsatz -CHF 2’450. Reale Belastung: CHF 7’350 - über 50 % Förderung effektiv.

Antragsablauf in fünf Schritten

  1. Vor Baubeginn: Förderantrag beim Kanton einreichen (Energiefachstelle).
  2. Nach Erhalt der Förderzusage: Anlage installieren und in Betrieb nehmen.
  3. Inbetriebnahme-Protokoll und Abnahme-Bestätigung des Installateurs einholen.
  4. Online-Anmeldung der Anlage bei Pronovo via pronovo.ch.
  5. Kantonalen Beitrag und EIV-Auszahlung kontrollieren - typische Wartezeit 3-8 Monate.
Solaranlage auf Schweizer Dach mit Alpen im Hintergrund

Häufige Fragen

Bekomme ich die Förderung garantiert?

Die EIV ist ein Rechtsanspruch - wer die Bedingungen erfüllt, bekommt sie. Bei kantonalen Programmen kann das Budget begrenzt sein; einige Kantone arbeiten mit dem „first come, first served"-Prinzip. Antrag VOR Baubeginn schützt vor Anspruchsverlust.

Wie lange dauert die Auszahlung der EIV?

Die Pronovo bearbeitet Anträge aktuell in 4 bis 8 Monaten. Du musst die Investition also vorfinanzieren. Manche Banken bieten zinsgünstige PV-Kredite an, die auf die EIV-Zahlung warten.

Kann ich auch nachträglich Förderung beantragen?

Pronovo akzeptiert Anträge bis 2 Jahre nach Inbetriebnahme. Kantonale Beiträge dagegen erfordern in den meisten Kantonen den Antrag VOR Baubeginn - eine nachträgliche Anmeldung wird oft abgelehnt.

Bin ich an einen Installateur gebunden?

Nein. Die Förderung ist objekt-, nicht installateurgebunden. Du wählst frei. Wir vermitteln dir auf Wunsch drei verifizierte Schweizer Installateure und du entscheidest.

Werden Batteriespeicher gefördert?

In den meisten Kantonen ja, oft als Bonus auf die PV-Förderung (z.B. Bern, Waadt, Freiburg). Nationale Förderung gibt es für Batterien nicht, aber sie sind im Steuerabzug enthalten.

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